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Grenzübergänge und grenzüberschreitende Wanderwege
Die folgenden Seiten informieren Sie über die Möglichkeiten des Grenzübertritts zwischen Bayern und Böhmen

Hinweis:
Die bei den einzelnen Grenzübergängen und grenzüberschreitenden
Wanderwegen genannten Beschränkungen gelten aufgrund der vollständigen
Inkraftsetzung des Schengener Durchführungsübereinkommens bezüglich der
Tschechischen Republik seit dem 21.12.2007 grundsätzlich nicht mehr.
Inwieweit bei den einzelnen Grenzübergängen und grenzüberschreitenden
Wanderwegen aufgrund innerstaatlichen Rechts beider Staaten doch noch
Beschränkungen bestehen, ist aus der Beschilderung vor Ort ersichtlich.